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IWB 17/2009 S. 1430

Indien | Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland - Inkrafttreten am 1.10.2009

Am 18.8.2009 wurden die Ratifizierungsurkunden des deutsch-indischen Abkommens über Sozialversicherung ausgetauscht. Damit kann das Abkommen zum 1.10.2009 in Kraft treten. Das Abkommen trifft Regelungen zur Vermeidung der Doppelversicherung in beiden Staaten bei vorübergehendenden Entsendungen bis zu 48 Kalendermonaten. Eine Verlängerung um weitere zwölf Monate ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Von deutschen Unternehmen nach Indien entsandte Arbeitnehmer bleiben von der Rentenversicherungspflicht in Indien befreit, im Gegenzug sind von indischen Unternehmern nach Deutschland entsandte Arbeitnehmer von der Rentenversicherungspflicht in Deutschland befreit.

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