Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH 28.05.2009 III R 8/06, StuB 17/2009 S. 660

Keine Berücksichtigung einer Ansparrücklage bei den kindergeldschädlichen Einkünften und Bezügen

Bei der Ermittlung der kindergeldschädlichen Einkünfte und Bezüge des Kindes ist eine vom Kind gebildete Rücklage nach § 7g Abs. 3 EStG 2002, die es gem. § 7g Abs. 6 EStG 2002 bei seinen gewerblichen Einkünften als Betriebsausgabe abgezogen hat, nicht entsprechend § 32 Abs. 4 Satz 4 EStG 2002 als Bezug anzusetzen (Bezug: § 4 Abs. 3, § 7g Abs. 3 und Abs. 6, § 32 Abs. 4 Satz 4 EStG 2002).

Praxishinweise: Für die Ermittlung der Einkünfte im kindergeldrechtlichen Sinne ist der Einkünftebegriff in § 2 Abs. 2 EStG maßgeblich. Eine Ansparrücklage ist deshalb bei der Ermittlung der Einkünfte als Betriebsausgabe zu berücksichtigen. Diese Berücksichtigung kann nicht durch den Ansatz eines Bezugs „ kompensiert” werden. Ein Ansatz als Bezug verbietet sich auch deshalb, weil die in Form einer Rücklage angesparten Beträge nicht zur Bestreitung des Unterhalts und der Berufsausbildung bestimmt und geeign...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Unternehmensteuern und Bilanzen
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen