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StuB 17/2009 S. 658

Keine Teilwertabschreibung trotz Eintritt eines Veräußerungsverlustes vor Erstellung des Jahresabschlusses

Die für eine Teilwertabschreibung erforderliche voraussichtlich dauernde Wertminderung liegt bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens gem. nrkr. Urteil des Sächsischen NWB EAAAD-02136 (BFH-Az.: IV R 38/08, EFG 2009 S. 1109) nur vor, wenn der Teilwert des Wirtschaftsguts zum Bilanzstichtag mindestens für die halbe Restnutzungsdauer unter dem planmäßigen Restbuchwert liegt. Dies gilt auch, wenn das Wirtschaftsgut nach dem Bilanzstichtag, aber vor Erstellung des Jahresabschlusses mit Verlust veräußert worden ist (Bezug: § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 EStG; § 253 Abs. 2 Satz 3 HGB).

Praxishinweise: (1) Zum Anlagevermögen der Klägerin (Klin.) gehörten mehrere in 1997 errichtete Eigentumswohnungen (ETW). Nachdem bereits in 2003 deren Veräußerung erwogen wurde, ließ die Klin. in 2004 Wertgutachten erstellen, ...

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