Teilwertabschreibung bei Eigentumswohnungen aufgrund voraussichtlich dauernder Wertminderung
Leitsatz
1. Eine voraussichtlich dauernde Wertminderung als Voraussetzung des § 6 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 EStG für eine Teilwertabschreibung
bei Eigentumswohnungen liegt nicht vor, wenn die planmäßigen Restbuchwerte die Gebäudeteilwerte innerhalb der halben Restnutzungsdauer
unterschreiten.
2. Der Tatbestand, dass die Eigentumswohnungen nach dem Bilanzstichtag und noch vor Bilanzaufstellung unter Inkaufnahme von
Verlusten veräußert worden sind, sagt nichts über eine voraussichtlich dauernde Wertminderung im ganzen Zeitraum der Restnutzung
aus.
3. Eine voraussichtlich dauernde Wertminderung des Grund und Bodens kann nicht mit dem schlichten Verweis auf die Marktsituation
für so genannte Ost-Immobilien belegt werden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 17/2009 S. 832 DB 2009 S. 2182 Nr. 41 DStRE 2009 S. 1046 Nr. 17 EFG 2009 S. 1109 Nr. 14 EStB 2009 S. 401 Nr. 11 StuB-Bilanzreport Nr. 17/2009 S. 658 EAAAD-02136
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