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Sächsisches FG Urteil v. - 8 K 848/07 EFG 2009 S. 1109 Nr. 14

Gesetze: EStG § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 2

Teilwertabschreibung bei Eigentumswohnungen aufgrund voraussichtlich dauernder Wertminderung

Leitsatz

1. Eine voraussichtlich dauernde Wertminderung als Voraussetzung des § 6 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 EStG für eine Teilwertabschreibung bei Eigentumswohnungen liegt nicht vor, wenn die planmäßigen Restbuchwerte die Gebäudeteilwerte innerhalb der halben Restnutzungsdauer unterschreiten.

2. Der Tatbestand, dass die Eigentumswohnungen nach dem Bilanzstichtag und noch vor Bilanzaufstellung unter Inkaufnahme von Verlusten veräußert worden sind, sagt nichts über eine voraussichtlich dauernde Wertminderung im ganzen Zeitraum der Restnutzung aus.

3. Eine voraussichtlich dauernde Wertminderung des Grund und Bodens kann nicht mit dem schlichten Verweis auf die Marktsituation für so genannte Ost-Immobilien belegt werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 17/2009 S. 832
DB 2009 S. 2182 Nr. 41
DStRE 2009 S. 1046 Nr. 17
EFG 2009 S. 1109 Nr. 14
EStB 2009 S. 401 Nr. 11
StuB-Bilanzreport Nr. 17/2009 S. 658
EAAAD-02136

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Sächsisches FG, Urteil v. 19.06.2008 - 8 K 848/07

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