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NWB Nr. 37 vom Seite 2875

Neues Familienrecht ab 1. 9. 2009

[i]Änderung des materiellen und des VerfahrensrechtsAm traten wichtige Änderungen im Familienrecht in Kraft, (1.) die Strukturreform des Versorgungsausgleichs und (2.) Änderungen des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts.

1. Strukturreform des Versorgungsausgleichs

[i]Echte Teilung erworbener AnrechteZiel des Versorgungsausgleichs ist, bei der Scheidung alle in der Ehe erworbenen Rentenanrechte hälftig zu teilen. Bisher konnte es zu ungerechten Teilungsergebnissen, insbesondere zulasten der Ehefrau, kommen. Betriebliche und private Versorgungen wurden oft nicht zügig nach der Scheidung aufgeteilt. [i]NWB 2009 S. 1839In Zukunft wird jedes in der Ehe aufgebaute Versorgungsanrecht im jeweiligen Versorgungssystem i. d. R. hälftig geteilt. Die neuen Vorschriften sind verständlicher und vereinbarungsfreundlicher.

2. Neues Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrecht

[i]Berücksichtigung von Schulden vor der Ehe und deren TilgungAuch Änderungen des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts dienen der Verteilungsgerechtigkeit bei der Scheidung. Grundgedanke des Zugewinnausgleichs ist, den während der Ehe erzielten Vermögenszuwachs zu gleichen Teilen auf beide Ehegatten zu verteilen. Um dies zu erreichen, wird dem Beiseiteschaffen von Vermögenswerten nach der Trennung durch verschiedene Maßnahmen e...

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