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Selbstversorgungseinrichtungen gemeinnütziger Körperschaften
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 2876Der BFH hat der Steuerbegünstigung wirtschaftlicher Betätigungen von Körperschaften, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen, erneut Grenzen gesetzt. In seinem Urteil v. - V R 46/06 (BStBl 2009 II S. 560) hat er klargestellt, unter welchen Voraussetzungen und innerhalb welcher Grenzen die Ausführung von Leistungen an Dritte im Rahmen von steuerbegünstigten Selbstversorgungsbetrieben gem. § 68 Nr. 2 AO erfolgt. Leistungen der Selbstversorgungseinrichtung an Dritte können nur dann steuerbegünstigt sein, wenn sie nicht dauerhaft, sondern lediglich zur vorübergehenden Kapazitätsauslastung erfolgen und 20 % der Gesamtleistungen dieses Selbstversorgungsbetriebs nicht übersteigen.
Hintergrund
[i]Keine abschließende AufzählungNach § 68 Nr. 2 AO sind Einrichtungen, die der Selbstversorgung der steuerbegünstigten Körperschaft und ihrer Angehörigen dienen, Zweckbetriebe, soweit die Leistungen dieser Einrichtungen an Außenstehende 20 % der gesamten Leistungen des Betriebs – einschließlich der an die Körperschaft selbst bewirkten – nicht übersteigen. Die im Gesetz genannten Beispiele – landwirtschaftliche Betriebe und Gärtnereien, Tischlereien und Schlossereien – sind dabei nicht abschließend; „andere Einric...