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Kombination von full goodwill und bargain purchase
I. Vorbemerkungen
Nach IFRS 3 rev. 2008 können Eigenkapitalanteile „nicht beherrschender Gesellschafter” (prägnanter: „Minderheiten”) spätestens ab wahlweise zum full goodwill angesetzt werden. Im Folgenden wird das Berechnungsschema des goodwill nach IFRS 3.32 rev. 2008 in drei denkbaren Konstellationen dargestellt. Dabei stellt sich das Schema bei Kombination von full goodwill mit einem bargain purchase der Konzernmutter als angreifbar dar (Kap. IV) und muss korrigiert werden.
II. Grundfall: goodwill-Berechnung bei der Neubewertungsmethode
Zur goodwill-Ermittlung nach IFRS 3.32 rev. 2008 folgendes Beispiel:
MU erwirbt 80 % der Anteile an TU. Im Fall A beträgt die Gegenleistung 1.000, im Fall B 500; Das Nettovermögen des TU auf Basis der HB III betrage 750. Dann wird von der Summe aus Gegenleistung und anteiligem, auf die Minderheiten entfallenden Nettovermögen (20 % von 750 = 150) der gesamte fair value des Nettovermögens abgezogen (Spalten „Total”). Im Fall A verbleibt ein (positiver) goodwill (400), im Fall B ein negativer goodwill (-100), auch „( gain from) bargain purchase” genannt. Nachrichtlich ist jeweils die Au...