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Rechtsform wechsel dich
Teil 5 der StBMag-Reihe Experten für Experten: Umwandlungssteuerrecht
Beim Wechsel der Rechtsform ist eine kompetente Gestaltungsberatung gefordert. Denn ob es um die Umwandlung einer Personen- in eine Kapitalgesellschaft oder um die Aufnahme eines neuen Gesellschafters geht – es steht viel auf dem Spiel: Werden die Anforderungen des Umwandlungssteuergesetzes (UmwStG) nicht erfüllt, droht die Aufdeckung und Besteuerung aller stillen Reserven im übertragenen Vermögen.
Steuerneutralität ist Ziel und zugleich die hohe Kunst bei der Gestaltung von Umwandlungen. Da sie meist längerfristig angegangen werden, ist diese Disziplin des Steuerrechts geradezu das Paradebeispiel der Gestaltungsberatung. Das spiegelt sich auch in der Arbeit der beiden Experten für das Umwandlungssteurecht wider, die hier vorgestellt werden: StB Dr. Martin Strahl von Carlé Korn Stahl Strahl in Köln und StB Dr. Ingo Stangl von der Münchener Niederlassung von Flick Gocke Schaumburg (FGS). Beide Berater geben den Anteil der Gestaltungsberatung zur Umwandlung mit über 80 Prozent an, nur etwa 20 Prozent entfällt auf die Abwehrberatung zu diesen Thema.
„Es gibt drei klassische Szenarien: Erstens, rein oder raus aus der Kapitalgesellschaft. Zweitens, rein oder raus aus der Personengesell...