Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung als Werbungskosten bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit
Leitsatz
Begründet ein Stpfl. neben seiner fortbestehenden Wohnung am Beschäftigungsort ohne zeitlichen Zusammenhang mit der Geburt
eines gemeinsamen Kindes einen weiteren Hausstand mit seiner Lebensgefährtin an deren Wohn- und Beschäftigungsort, so liegt
das auslösende Element für die Aufsplitterung des Wohnens auf zwei Haushalte in dem gemeinsamen Zusammenleben und ist daher
privat und nicht beruflich veranlasst.
Die Aufwendungen für die Zweitwohnung am Beschäftigungsort sind daher nicht als Werbungskosten für eine doppelte Haushaltsführung
bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu berücksichtigen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2009 S. 1639 Nr. 20 HAAAD-27596
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 14.08.2008 - 11 K 1160/07 E
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