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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 11 K 1160/07 E EFG 2009 S. 1639 Nr. 20

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5, GG Art. 6 Abs. 1

Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung als Werbungskosten bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit

Leitsatz

  1. Begründet ein Stpfl. neben seiner fortbestehenden Wohnung am Beschäftigungsort ohne zeitlichen Zusammenhang mit der Geburt eines gemeinsamen Kindes einen weiteren Hausstand mit seiner Lebensgefährtin an deren Wohn- und Beschäftigungsort, so liegt das auslösende Element für die Aufsplitterung des Wohnens auf zwei Haushalte in dem gemeinsamen Zusammenleben und ist daher privat und nicht beruflich veranlasst.

  2. Die Aufwendungen für die Zweitwohnung am Beschäftigungsort sind daher nicht als Werbungskosten für eine doppelte Haushaltsführung bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu berücksichtigen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2009 S. 1639 Nr. 20
HAAAD-27596

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 14.08.2008 - 11 K 1160/07 E

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