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BFH 23.04.2009 VI R 81/06, BBK 17/2009 S. 830

Vertragswidrige Privatnutzung eines Pkw durch den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH

Nutzt der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH den ihm von der GmbH überlassenen Pkw auch für private Zwecke, obwohl ihm eine Privatnutzung durch den Anstellungsvertrag untersagt ist, führt dies beim Gesellschafter-Geschäftsführer entweder zu einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) oder zu Arbeitslohn. [i]VGA oder Arbeitslohn Nach dem hängt dies davon ab, ob das Verbot, den Pkw privat zu nutzen, ernst gemeint ist oder „nur auf dem Papier” steht:

  • Ist das Nutzungsverbot ernst gemeint, ist der Vorteil aus der (unerlaubten) Privatnutzung als vGA zu versteuern (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG). Der Wert der vGA bemisst sich nach dem gemeinen Wert der Nutzungsüberlassung zuzüglich eines angemessenen Gewinnaufschlags.

  • Wurde die Privatnutzung hingegen dauerhaft geduldet, sp...

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