Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Selbstversorgungseinrichtungen gemeinnütziger Körperschaften
Steuerbegünstigte Zweckbetriebe nach § 68 Nr. 2 AO – Voraussetzungen und Grenzen
[i]BFH, Urteil v. 29. 1. 2009 - V R 46/06 NWB YAAAD-17986 Der BFH hat der Steuerbegünstigung wirtschaftlicher Betätigungen von Körperschaften, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen, erneut Grenzen gesetzt. In seiner Entscheidung v. - V R 46/06 (BStBl 2009 II S. 560) hat er klargestellt, unter welchen Voraussetzungen und innerhalb welcher Grenzen die Ausführung von Leistungen an Dritte im Rahmen von steuerbegünstigten Selbstversorgungsbetrieben gem. § 68 Nr. 2 AO erfolgen. Steuerbegünstigte Selbstversorgungseinrichtungen i. S. des § 68 Nr. 2 AO sollen nur solche Einrichtungen sein, die für die Selbstversorgung der gemeinnützigen Körperschaft erforderlich und mit dem Betrieb einer Landwirtschaft, Gärtnerei, Werkstatt, Wäscherei oder Kantine vergleichbar sind. Die Verwaltungs- und Geschäftsstelle ist danach kein Selbstversorgungsbetrieb. Leistungen der Selbstversorgungseinrichtung an Dritte können nur dann steuerbegünstigt sein, wenn sie lediglich zur vorübergehenden Kapazitätsauslastung erfolgen und 20 % der Gesamtleistungen dieses Selbstversorgungsbetriebs nicht übersteigen. Eine dauerhafte, planmäßige Erbringung von Leistungen an Dritte ist nach Auffassung des BFH unabhängig von d...