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Rechts- und Praxisprobleme beim gemeinschaftlichen Testament
1. Teil: Grundlagen
Fast könnte man meinen, es sei des Deutschen liebstes Kind: das gemeinschaftliche Ehegattentestament. Tatsächlich entspricht es dem Willen vieler Menschen, nicht nur ihr Leben gemeinsam zu gestalten, sondern auch die rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse für die Zeit nach ihrem Tod in einem gemeinsamen Sinne geregelt zu wissen. Solides erbrechtliches Halbwissen, gepaart mit im Internet oder im Schreibwarenhandel zuhauf verfügbaren Mustern, verführen viele Mandanten, die sich ansonsten viele Gedanken um einen stringenten Vermögensaufbau machen, zu Gestaltungen, die sich später häufig als unwirksam erweisen. Statistiken sehen die Zahl unwirksamer Testamente bei nahezu 80 %. Aber selbst die verbleibenden rechtssicheren Gestaltungen sind nicht unbedingt praxistauglich. Über eine wirklich ihren individuellen Erfordernissen entsprechende Testierung sollen nur 3 % der Bevölkerung verfügen. Welche Risiken, aber auch welche Chancen das gemeinschaftliche Testament bietet, zeigen wir in unserem zweiteiligen Beitrag auf.
I. Zweck und Begrifflichkeit
Der Ausgangsgedanke, der das gemeinschaftliche Testament so beliebt macht, ist schnell umschrieben. Auf der ...