NWB Kommentar Bilanzierung
1. Aufl. 2009
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§ 294 Einzubeziehende Unternehmen, Vorlage- und Auskunftspflichten
Zweiter Titel: Konsolidierungskreis
Ausgewählte Literatur
Heydemann/Koenen, Die Abgrenzung des Konsolidierungskreises bei Kapitalgesellschaften in Theorie und Praxis, DB 1992 S. 2253 ff.
Karl/Reinke, Der Spartenkonzern, Abgrenzung des Konsolidierungskreises, WPg 1991 S. 693 ff.
Mujkanovic, Zweckgesellschaften nach BilMoG, StuB 2009 S. 369 ff.
Weimar, Regelungsbefugnis des BiRiLiG für Auslandssachverhalte?, DB 1987 S. 521 ff.
I. Regelungsinhalt
1 § 294 HGB trifft Regelungen auf drei Feldern:
Abs. 1 grenzt den Kreis der im Wege der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einzubeziehenden Unternehmen ab (Konsolidierungskreis) (→ Rz. 2).
Abs. 2 enthält im Interesse der interperiodischen Vergleichbarkeit Angabepflichten bei wesentlichen Änderungen des Konsolidierungskreises (→ Rz. 3).
Abs. 3 verpflichtet das Tochterunternehmen, dem Mutterunternehmen für die Erstellung des Konzernabschlusses bestimmte Unterlagen vorzulegen und sonst erforderliche Auskünfte zu erteilen (→ Rz. 15).
II. Abgrenzung des Konsolidierungskreises (Abs. 1)
2 § 294 HGB grenzt i. V. mit §§ 290, 296 HGB den Konsolidierungskreis ab. Die Arbeitsteilung ist wie folgt:
§ 290 HGB definiert das Mutter-Tochter-Verhältnis(→ § 290 ...