NWB Kommentar Bilanzierung
1. Aufl. 2009
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§ 243 Aufstellungsgrundsatz
Ausgewählte Literatur
Döllerer, Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung, BB 1959 S. 1217
Körner, Wesen und Funktion der GoB, BB 1986 S. 1742
Moxter, DRSC: Aufgaben und Bedeutung, DB 1998 S. 1425
I. Der GoB-Verweis (Abs. 1)
1. Das praktische Erfordernis
1Der Abs. 1 enthält eine sog. Generalnorm für die Erstellung und Präsentation eines Jahresabschlusses. Er wird flankiert und überlappt von ergänzenden Vorgaben in § 238 Abs. 1 HGB und § 264 Abs. 2 Satz 1 HGB. Das „Generelle” dieser Norm liegt im Verweis auf die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB), die traditionell begrifflich auf die Bilanzierung („den Jahresabschluss„) ausgeweitet werden. Für die Rechtsanwendung bedarf es offensichtlich solcher Generalnormen, wie der Blick auf § 242 BGB – Treu und Glauben – beweist. Vor allem der Richter benötigt solche gesetzliche „Krücken„, um eine ihm sinnvolle Lösung eines Streitfalls zu ermöglichen, bei der entweder die Subsumption eines Sachverhalts unter eine konkrete Rechtsregel unklar ist oder Einzelnormen sich widersprechend darstellen oder um eine gesetzliche Lücke zu füllen.
2Wie immer bei solchen abstrakten Grundbegriffen des Rechts ist in der Lehre eigentlich alles umstritten. Das beg...