NWB Kommentar Bilanzierung
1. Aufl. 2009
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§ 242 Pflicht zur Aufstellung
Zweiter Unterabschnitt: Eröffnungsbilanz; Jahresabschluss
Erster Titel: Allgemeine Vorschriften
Ausgewählte Literatur
Josnig, Der Stichtag der Gründungsbilanz von Kapitalgesellschaften, DStR 1996 S. 1907
Körner, Wesen und Funktion der GoB, BB 1986 S. 1742
Sarx, Bilanzierungsfragen im Rahmen einer Gründungsbilanz/Eröffnungsbilanz, DStR 1991 S. 692 und 724
I. Inhalt, Regelungszweck, Normenzusammenhang
1Abs. 1 und 2 sind gerichtet auf die Informations- und Selbstinformationspflicht des Kaufmanns darüber, wie er gewirtschaftet hat. Technisch bedarf es dazu nach der Vorstellung des Gesetzgebers einer Eröffnungs- und Schlussbilanz sowie einer GuV für das jeweilige Geschäftsjahr.
2Abs. 3 enthält sodann eine Definitionsnorm bezüglich der Zusammensetzung eines Jahresabschlusses, der kaufmännischer Übung zufolge aus Bilanz sowie GuV besteht. Der Jahresabschluss ist dabei begrifflich vom Einzelabschluss zu unterscheiden, der nach § 325 Abs. 2a Satz 1 HGB den IFRS-Abschluss anspricht, der zur Offenlegung unter bestimmten Voraussetzungen verwendet werden kann. Umgangssprachlich wird allerdings vom „Einzelabschluss„ regelmäßig zur Unterscheidung vom Konzernabschluss gesprochen.
Abs. 1 steht in einem Regelungszusammenhang mit