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BFH 18.03.2009 III R 26/06, NWB 36/2009 S. 2787

Einkommensteuer | Vorbereitung auf ein Abitur durch Nichtschüler als Berufsausbildung

Nach dem ist die ernsthafte Vorbereitung auf ein Abitur für Nichtschüler – zumindest ab dem Monat der Anmeldung zur Prüfung – als Berufsausbildung anzusehen.

Anmerkung:

Der BFH sieht die ernsthafte Vorbereitung zur externen Abiturprüfung als Kindergeld begründende Berufsausbildung an und grenzt sie von dem Kindergeldausschluss für sog. Au-Pairs ab, die nach der Rechtsprechung an einem theoretisch-systematischen Unterricht teilnehmen müssen, damit ihre Eltern einen Anspruch auf Kindergeld haben. Typisierend wird dabei unterstellt, dass mit der Anmeldung zur Prüfung die Phase ernsthafter Vorbereitung beginnt und wie im Streitfall regulär zehn Monate betragen kann. Im Fall des Scheiterns verlängert sich dieser Zeitraum ernsthafter Vorbereitung nochmals. Was das Kind au...

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