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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - 7 K 1994/2008

Gesetze: EStG § 68, EStG § 32 Abs. 4 S. 2

Rückforderung von Kindergeld wegen Überschreitung des Grenzbetrages

Leitsatz

Eine Verpflichtung der Familienkasse, unverzüglich über die Überschreitung des Grenzbetrages zu informieren, besteht nicht. § 68 EStG erlegt dem Kindergeldberechtigten eine besondere Mitwirkungspflicht bezüglich der Mitteilung der relevanten Umstände auf. Es ist dabei Sache des Kindergeldberechtigten, sich über das Vorliegen der Voraussetzungen des Kindergeldbezuges zu informieren. Vertrauensschutzaspekte stehen der Aufhebung und Rückforderung des Kindergeldes daher nicht entgegen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
IAAAD-27227

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 10.06.2009 - 7 K 1994/2008

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