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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 4 K 12096/05 EFG 2009 S. 1638 Nr. 20

Gesetze: EStG § 6b

Übertragung einer Rücklage nach § 6b EStG auf land- und forstwirtschaftliches Anlagevermögen

Leitsatz

  1. § 6b EStG ist dahin zu interpretieren, dass eine Übertragung der in einem Gewerbebetrieb entstandenen stillen Reserven auf zu einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb gehörende WG zulässig ist, wenn der Veräußerungsgewinn nicht der GewSt unterliegt.

  2. Da der bei Veräußerung/Aufgabe eines Gewerbebetriebs im Ganzen erzielte Gewinn nicht dem Gewerbeertrag hinzuzurechnen ist und damit nicht der GewSt unterliegt, kann die GewSt durch die Übertragung stiller Reserven auf Ersatz-WG gemäß § 6b EStG nicht verloren gehen. Gewinne, die aus der Veräußerung eines Gewerbebetriebs resultieren und nicht der GewSt unterliegen, werden daher von dem Übertragungsverbot nach § 6b Abs. 4 Satz 2 EStG nicht erfasst.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2009 S. 1168 Nr. 19
EFG 2009 S. 1638 Nr. 20
EStB 2010 S. 26 Nr. 1
KÖSDI 2009 S. 16709 Nr. 11
EAAAD-27224

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 03.06.2009 - 4 K 12096/05

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