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Körperschaftsteuer | Ausschluss der Steuerbefreiung nach § 8b Abs. 2 Satz 4 KStG bei einer vorangegangenen, unzutreffend als gewinnwirksam behandelten Teilwertabschreibung
Hat eine Kapitalgesellschaft in einem vorangegangenen Veranlagungszeitraum eine Teilwertabschreibung auf einen Anteil an einer anderen Kapitalgesellschaft vorgenommen S. 629und wurde diese Teilwertabschreibung entgegen § 8b Abs. 3 KStG a. F. bei der Gewinnermittlung bestandskräftig berücksichtigt, liegt nach dem rkr. , G NWB ZAAAD-20325 (EFG 2009 S. 1051) eine steuerwirksame Teilwertabschreibung i. S. von § 8b Abs. 2 Satz 4 KStG n. F. vor. Daher ist ein entsprechender Gewinn aufgrund einer Wertaufholung nicht nach § 8b Abs. 2 Satz 3 KStG steuerbefreit (Bezug: § 8b Abs. 3 KStG a. F.; § 8b Abs. 2 Satz 3 und 4 KStG n. F.).
Praxishinweise: (1) Die Kl. war an einer ausländischen Kapitalgesellschaft beteiligt. Im Jahr 2003 nahm sie eine Teilwertabschreibung auf diese Beteiligung vor und minderte ihren Gewinn entsprechend. In der Steuererklärung für das Jah...