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Gleichbehandlungsgrundsatz bei Lohnerhöhung
Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet es, einige Arbeitnehmer gegenüber anderen Arbeitnehmern in vergleichbarer Lage aus sachfremden Motiven schlechter zu stellen. Das Gebot der Gleichbehandlung gilt im Bereich der Vergütung, wenn der Arbeitgeber Leistungen aufgrund einer generellen Regelung gewährt. Beschränkt der Arbeitgeber diese Regeln nicht auf einen einzelnen Betrieb, gelten sie betriebsübergreifend für alle Arbeitnehmer des Unternehmens. Eine unterschiedliche Behandlung der einzelnen Betriebe setzt voraus, dass es hierfür sachliche Gründe gibt ( NWB CAAAD-07987). In dem entschiedenen Fall sah das BAG keinen sachlichen Grund im Argument eines großen Logistikunternehmens, dass die einzige von Lohnerhöhungen ausgeschlossene Niederlassung ber...