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IWB 16/2009 S. 1424

Kroatien | Sonderverbrauchsteuer auf Mobilfunkgespräche sowie SMS- und MMS-Leistungen

Laut dem Gesetz vom 30.7.2009 über eine spezielle Verbrauchsteuer für die Erbringung von Leistungen beim Betreiben von elektronischen Kommunikationsnetzen (s. Amtsblatt der Republik Kroatien, Nr. 94/2009) haben die Mobilfunkdienstleistungsanbieter mit Wirkung ab 1.8.2009 auf ihre Einnahmen aus den o. g. Leistungen eine spezielle Verbrauchsteuer von 6 % der monatlichen Summe der betreffenden Einnahmen zu entrichten und an den Staatshaushalt abzuführen. Darüber ist eine monatliche Gesamtabrechnung zu erstellen. Die Benutzung von Mobiltelefonen bzw. Handys wird für die Kunden damit um 6 % teurer. Die Einzelbeträge werden auf den den Kunden ausgestellten Rechnungen kontrollfähig ausgewiesen.

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