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BMF zu Auswirkungen von Zuschreibungen in der Handelsbilanz
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB BAAAD-26762 Die Finanzverwaltung hat mit Schreiben v. (BStBl 2009 I S. 397) zur Anwendung des (BStBl 2009 II S. 187) Stellung genommen. Die Grundsätze sind in allen offenen Fällen anzuwenden.
Hintergrund
[i]Bindung an ausgeübtes WahlrechtDer BFH hatte entschieden, dass Steuerpflichtige, die ein bestehendes Wahlrecht zur Vornahme einer Sonderabschreibung nach dem Fördergebietsgesetz ausgeübt haben, in den Folgejahren in der Steuerbilanz nicht auf diese Ausübung verzichten können, auch wenn in der Handelsbilanz der Wertansatz durch eine Zuschreibung erhöht wird.
Zuschreibungspflicht wegen umgekehrter Maßgeblichkeit
[i]Zuschreibung in Handelsbilanz = Zuschreibung in SteuerbilanzNach § 5 Abs. 1 Satz 2 EStG sind steuerliche Wahlrechte in Übereinstimmung mit der handelsrechtlichen Jahresbilanz auszuüben. Die Finanzverwaltung hat bisher die Auffassung vertreten, dass eine Zuschreibung in der Handelsbilanz in einem folgenden Wirtschaftsjahr auch zu einer Erhöhung des Buchwerts des Wirtschaftsguts in der Steuerbilanz führt. Diese Festlegung ist in folgenden Regelungen explizit enthalten:
[i]Betroffene RegelungenR 6.5 Abs. 2 Satz 5 EStR (Zuschüsse für Anlagegüter),
R 6.6 Abs. 3 Satz 4 EStR (Übertragung stiller Reserven bei Ersatzbeschaffung) und
R 6b.2 Abs. 1 Satz 2 EStR (Übertragung stiller Reserven).
Daneben ergeben sich Auswirkungen auf weitere Sachverhalte, die im BMF-Schr...