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Lohnzahlung trotz Insolvenz
Der Insolvenzverwalter kann gem. § 130 InsO Zahlungen des in Insolvenz befindlichen Unternehmers anfechten, die dieser in den letzten drei Monaten vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens leistete, und wenn der Gläubiger die Zahlungsunfähigkeit des Unternehmers sowie Umstände kannte, die zwingend auf diese Zahlungsunfähigkeit hinweisen mussten.
Der BGH hatte zu entscheiden, ob die Zahlung von Löhnen und Gehältern nach dieser Regelung anfechtbar war. Er stellte fest: Wenn der insolvente Arbeitgeber einem Mitarbeiter das ausstehende Gehalt für mehrere Monate auszahlt, kann alleine aus dem Umstand, dass der Arbeitgeber außerdem noch anderen Mitarbeitern Lohn schuldet, nicht auf die Kenntnis des Mitarbeiters von der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers geschlossen werden...