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NWB Nr. 35 vom Seite 2710

Gewinnermittlung bei BgA

Dr. Martin Strahl

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 2732Die Gewinnermittlung für Betriebe gewerblicher Art (BgA) von juristischen Personen des öffentlichen Rechts gestaltet sich häufig schwierig, da sie eine Abgrenzung des wirtschaftlichen Bereichs von den Segmenten des Hoheitsbetriebs und der Vermögensverwaltung erforderlich macht.

Gewinnermittlung und Abzugsfähigkeit gemischt veranlasster Aufwendungen

[i]BetriebseinnahmenSchon auf Seiten der Betriebseinnahmen können sich Abgrenzungsprobleme ergeben, etwa in Gestalt der Zuordnung von Zinseinnahmen aus der Anlage von Mitteln, die im Rahmen eines BgA generiert werden.

Hinweis

Hier kann ratsam sein, Mittel aus einem steuerfreien BgA (z. B. einem solchen, der der Auftragsforschung dient, vgl. § 5 Abs. 1 Nr. 23 KStG) in den Hoheitsbetrieb zu überführen und dort verzinslich anzulegen, um eine steuerliche Zuordnung der Zinseinnahmen zum Segment der Vermögensverwaltung sicherzustellen.

[i]BetriebsausgabenWeitaus größere Abgrenzungsprobleme als im Bereich der Betriebseinnahmen können sich aber im Hinblick auf die Betriebsausgaben einstellen. Sind Aufwendungen sowohl durch die wirtschaftliche Tätigkeit als auch durch den Hoheitsbetrieb veranlasst, wird teilweise in der Literatur vertreten, sie seien in Anwendung der...

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