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Lohnnebenkosten: Insolvenzgeld-Abgabe wird ab 2010 erhöht
Auf die Unternehmen kommen höhere Lohnnebenkosten zu, da die Abgaben für das sog. Insolvenzgeld steigen. Mit dem Insolvenzgeld finanzieren Unternehmen drei Monate lang den Lohn von Mitarbeitern, deren Betriebe in Konkurs gegangen sind und daher die Löhne nicht mehr selbst zahlen können. Das Insolvenzgeld wird ausschließlich vom Arbeitgeber gezahlt. Die Umlage auf die Lohnsumme soll ab 2010 von derzeit 0,1 % auf 0,3 % erhöht werden.
Die Beschränkung der Insolvenzgeld-Umlage auf den Arbeitgeber ist GG-konform. Dies wurde erneut durch das NWB GAAAD-17820 bestätigt.