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Insolvenzrecht | Verzicht auf Pflichtteil in der Wohlverhaltensperiode keine Obliegenheitsverletzung
Der Verzicht auf die Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs in der Wohlverhaltensphase stellt keine Obliegenheitsverletzung des Schuldners dar. Im Streitfall wurde der Schuldnerin im Insolvenzverfahren 2001 die Restschuldbefreiung angekündigt. Im Dezember 2004 starb ihr Vater. Im gemeinschaftlichen Testament mit der Mutter der Schuldnerin hatten sich die Eltern wechselseitig zu Alleinerben eingesetzt; der Überlebende sollte von den drei Kindern beerbt werden. Bei Verlangen des Pflichtteils (§ 2303 BGB) nach dem Tod des Erstversterbenden sollte dieser Abkömmling von der Erbfolge ausgeschlossen sein. [i]NWB 2009 S. 1356Die Schuldnerin durfte auf ihren Pflichtteil auch zu diesem Zeitpunkt verzichten. Denn dass der Anspruch zur Insolvenzmasse gehört, ändert nichts daran, dass nur der pflichtteilsb...