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Umsatzsteuer | Steuersatz bei Lieferung von Pflanzen und Einpflanzen
Übernimmt der Betreiber einer Baumschule auf Wunsch eines Teils seiner Kunden auch das Einpflanzen der dort gekauften Pflanzen, können nach dem die (dem ermäßigten Steuersatz unterliegende) Lieferung der Pflanzen und das (dem Regelsteuersatz unterliegende) Einpflanzen umsatzsteuerrechtlich jeweils selbständige Leistungen sein (entgegen BStBl 2004 I S. 638, 646 f., Rn. 35 Nr. 1 Abs. 1 und Rn. 41).
Die Aufspaltung in eine steuerermäßigte Pflanzenlieferung und eine regelbesteuerte Dienstleistung überzeugt bei Verhältnissen, wie sie im Streitfall vorliegen, unbedingt: Die Preise für die Pflanzen waren von den gesondert abgerechneten Pflanzleistungen unabhängig; die Pflanzenpreise dominierten, und nur bei 20 % der Pflanzenverkäufe nahmen die Kunden die Di...