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Die Begünstigung für Betriebsvermögen nach der Erbschaftsteuerreform
Die Erbschaftsteuerreform hat neue Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen mit sich gebracht, die in den §§ 13a und 13b ErbStG enthalten sind. Bei der Verschonung des Unternehmensvermögens gibt es zwei Alternativen: die so genannte Regelverschonung mit einer Behaltefrist von sieben Jahren und einer Versteuerung von höchstens 15 % des Unternehmensvermögens und die Verschonungsoption mit einer Behaltefrist von zehn Jahren und einer vollständigen Befreiung des Unternehmensvermögens. Es sind jedoch eine Reihe von Vorschriften zu beachten, um die Vergünstigungen auch endgültig zu behalten. Hier soll – soweit dies möglich ist – systematisch dargestellt werden, wie bei der Prüfung der Verschonungen vorzugehen ist. Unterstellt wird bei der nachfolgenden Prüfung, dass der Wert des Vermögens bereits ermittelt wurde und bekannt ist. Die Verwaltung hat in ländereinheitlichen Schreiben vom 25. Juni 2009 zur Erbschaftsteuer bzw. zur Bewertung von Anteilen an Kapitalgesellschaften und von Betriebsvermögen Stellung auch zu den hier besprochenen Themen genommen.
I. Prüfung, ob begünstigtes Vermögen vorliegt
Zunächst ist zu untersuchen, ob das Vermögen, das übertragen...