Arbeitshilfe Dezember 2009

Tarifierung von Titanschrauben zur Fixierung von Implantaten bei Kreuzbandrissen - Mustereinspruch

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Sind Implantate aus Titan („Schrauben”) zur Fixierung von Weichteiltransplantaten bei einem Kreuzbandriss als Schrauben mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit in die Unterpos. 8108 9090 KN (2007) oder in die Pos. 9021 KN einzureihen? - (Falsche Anwendung der Anmerkung 1 f zu Kap. 90 KN i.V.m. Anmerkung 2 a zu Abschnitt XV KN?)

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
NWB HAAAD-26802