Tarifierung von Titanschrauben zur Fixierung von Implantaten bei Kreuzbandrissen - Mustereinspruch
Bitte beachten Sie: Seit der Veröffentlichung dieses Dokuments hat sich der Rechts- oder Wissensstand geändert. Daher finden Sie dieses Dokument nur noch über bestehende Verlinkungen oder die NWB DokID.
Sind Implantate aus Titan („Schrauben”) zur Fixierung von Weichteiltransplantaten bei einem Kreuzbandriss als Schrauben mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit in die Unterpos. 8108 9090 KN (2007) oder in die Pos. 9021 KN einzureihen? - (Falsche Anwendung der Anmerkung 1 f zu Kap. 90 KN i.V.m. Anmerkung 2 a zu Abschnitt XV KN?)
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.
Fundstelle(n):
HAAAD-26802