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„Private” Fotovoltaikanlagen
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB ZAAAD-26407 Obwohl die Einspeisevergütungen für Fotovoltaikanlagen in den nächsten Jahren sinken, wächst der Markt weiterhin stark. Bei der Installation solcher Anlagen auf privaten Grundstücken entsteht zwangsläufig Beratungsbedarf bei der Einkommen-, Gewerbe-, Grunderwerb- und Umsatzsteuer. Der Zugang zum Seeling-Modell lässt sich mit der Installation einer Fotovoltaikanlage auf dem Dach eines privaten Wohnhauses nach Ansicht der Finanzverwaltung nicht erreichen.
[i]Attraktive Förderung trotz sinkender Einspeisevergütungen Wichtige außersteuerliche Aspekte: Trotz der im Jahr 2008 beschlossenen „Degression” sind die Einspeisevergütungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) auch in den nächsten Jahren noch sehr attraktiv. Außerdem profitieren Anlagenbetreiber nicht nur von staatlichen Förderungen, wie zinsverbilligten Darlehen, sondern gegebenenfalls auch von Sonderförderungen einzelner Kommunen (z. B. direkte Zuschüsse). Eine Gewerbeanmeldung ist für kleinere Anlagen grds. nicht erforderlich. Erfolgt dennoch eine Anmeldung bei der Kommune, müssen nach einem aktuellen Beschluss des Verwaltungsgerichts Neustadt keine Gewerbeabfallgebühren entrichtet werden.
[i]„Erhöhte” Abschreibungen nur für bewegliche Wirtschaftsgüter (Aufdachmontage) Einkommensteuer: Buchführungspflicht wird regelmäßi...