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Lohnsteuerliche Behandlung von Mahlzeiten bei Auswärtstätigkeit
Mit Schreiben v. NWB KAAAD-25226 hat das BMF die lohnsteuerlichen Folgen der Mahlzeitengestellung bei Auswärtstätigkeiten neu geregelt. Danach sind in allen offenen Fällen ab sofort zwei Bewertungsmethoden für die Ermittlung des geldwerten Vorteils zulässig:
(1) Der Arbeitgeber kann sich zum einen weiterhin auf die Lohnsteuerrichtlinien (R 8.1 Abs. 8 Nr. 2 LStR) berufen und die Mahlzeiten, die er bei einer Auswärtstätigkeit gewährt, wie bisher mit den amtlichen Sachbezugswerten ansetzen.
(2) Alternativ dazu darf der Arbeitgeber aber jetzt auch eine Einzelbewertung nach § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG vornehmen und die tatsächlichen Werte der Mahlzeiten erfassen. In diesem Fall kann zur Ermittlung des möglichen steuerpflichtigen Sachbezugs sowohl der entsprechende Verpflegungspauschbetrag als auch die „44-€-Freigrenze” berücksichtigt werden. Überschreitet der Wert des Essens dabei von vornherein nicht die für diesen Tag geltende Verpflegungspauschale, ist der Sachbezug steuerfrei nach § 3 Nr. 16 EStG. Die darüber hinausgehenden Beträge können gem. § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG bis zu 44 € im Monat steuerfrei bleiben. Auf diese Weise kann der Ansatz eines geldwerten Vorteils unter Umständen vollständig vermieden werden.
Hintergrund der Verwaltungsanweisung ist eine neue ...BStBl 1987 II S. 355BStBl 2004 II S. 1076