Wesentlichkeitsgrenze für die Verlustberücksichtigung nach § 17 EStG ist veranlagungszeitraumbezogen zu bestimmen
Zurechnung und Bewertung nachträglicher Anschaffungskosten eines GmbH-Gesellschafters bei mehreren Anteilserwerben
Leitsatz
1. Die Herabsetzung der Wesentlichkeitsgrenze mit dem StEntlG 1999/2000/2002 entfaltet für die Verlustanerkennung nach § 17
Abs. 2 Satz 4 EStG keine Rückwirkung und ist veranlagungszeitraumbezogen zu bestimmen.
2. Bei mehreren Anteilserwerben eines wesentlich beteiligten Gesellschafters liegt es nahe, nachträgliche Anschaffungskosten
(z. B. bei einer Bürgschaft mit eigenkapitalersetzendem Charackter), die nicht einzelnen Anteilen zugeordnet werden können,
sondern die Gesellschafterstellung insgesamt berühren, nach den Wertungen zuzuordnen und abzuziehen, die den ausdrücklich
getroffenen gesetzlichen Regelungen zugrunde liegen. Danach ist ein Abzug nachträglicher Anschaffungskosten nur insoweit gerechtfertigt,
als dies dem Zweck der Abzugsbeschränkung nach § 17 Abs. 2 Satz 4 Buchst. b EStG entspricht.
3. Nachträgliche Anschaffungskosten eines GmbH-Gesellschafters, der erst durch den Hinzuerwerb weiterer Anteile die Voraussetzungen
für eine steuerliche Berücksichtigungsfähigkeit von Verlusten nach § 17 EStG geschaffen hat, sind auf den Stichtag dieses
Hinzuerwerbs zu bewerten.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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