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Insolvenzrecht | Insolvenzbekanntmachungen im Internet keine ausreichende Quelle
Die vom Justizministerium des Landes NRW ins Internet gestellte Seite www.insolvenzbekanntmachungen.de stellt keine ausreichend verlässliche Quelle für etwaige Prozesshandlungen bzw. -entscheidungen dar, was auch durch den dort eingangs enthaltenen rechtlichen Hinweis zur Gewährleistung und Haftung unmissverständlich klargestellt wird.
[i]www.insolvenzbekanntmachungen.deIm Streitfall begehrte der Antragsteller, der zunächst einen Arrestantrag gestellt, diesen aber später wieder zurückgenommen hat, nachdem er erfahren hatte, dass über das Vermögen des Schuldners bereits ein Insolvenzverfahren eröffnet worden war, von der Erhebung der hierdurch entstandenen Verfahrensgebühr abzusehen. Dies ist nur möglich, wenn der Antrag auf unverschuldeter Unkenntnis der tatsächlichen oder rech...