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KSR Nr. 8 vom Seite 5

Private Fahrzeugnutzung als Arbeitslohn oder vGA

Der VI. Senat des BFH folgt im Grundsatz dem I. Senat in seiner Beurteilung

Alois Nacke

Der I. Senat sieht seit geraumer Zeit in der Pkw-Nutzung durch den Gesellschafter-Geschäftsführer eine vGA, wenn die Nutzung nicht im Geschäftsführeranstellungsvertrag zugelassen wurde. Der Nutzungsvorteil sei in diesen Fällen nicht als Lohn zu qualifizieren. Diese Ansicht hatte zur Konsequenz, dass viele Lohnsteuer-Haftungsbescheide rechtswidrig waren, soweit in ihnen die Pkw-Nutzung des Gesellschafter-Geschäftsführers lohnversteuert wurde. Der VI. Senat hatte diese Auffassung bisher abgelehnt und noch im Jahr 2005 in einer vertragswidrigen Nutzung des Pkw für private Zwecke durch den Gesellschafter-Geschäftsführer steuerpflichtigen Lohn gesehen. Diese unterschiedliche Sichtweise wurde nunmehr in einer Entscheidung des VI. Senats weitestgehend aufgegeben. Damit kommt in Zukunft eine Haftung für Lohnsteuer in diesen Fällen nach § 42d EStG häufig nicht mehr in Betracht.

Private Pkw-Nutzung zugelassen

Der Entscheidung des VI. Senats des BFH lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Geschäftsführer einer GmbH ist an dieser mit 65 % beteiligt. Im Anstellungsvertrag ist geregelt, dass der Gesellschafter-Geschäftsführer Anspruch auf die Gestellung eines Pkw hat. Diese...

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