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Private Fahrzeugnutzung als Arbeitslohn oder vGA
Der VI. Senat des BFH folgt im Grundsatz dem I. Senat in seiner Beurteilung
Der I. Senat sieht seit geraumer Zeit in der Pkw-Nutzung durch den Gesellschafter-Geschäftsführer eine vGA, wenn die Nutzung nicht im Geschäftsführeranstellungsvertrag zugelassen wurde. Der Nutzungsvorteil sei in diesen Fällen nicht als Lohn zu qualifizieren. Diese Ansicht hatte zur Konsequenz, dass viele Lohnsteuer-Haftungsbescheide rechtswidrig waren, soweit in ihnen die Pkw-Nutzung des Gesellschafter-Geschäftsführers lohnversteuert wurde. Der VI. Senat hatte diese Auffassung bisher abgelehnt und noch im Jahr 2005 in einer vertragswidrigen Nutzung des Pkw für private Zwecke durch den Gesellschafter-Geschäftsführer steuerpflichtigen Lohn gesehen. Diese unterschiedliche Sichtweise wurde nunmehr in einer Entscheidung des VI. Senats weitestgehend aufgegeben. Damit kommt in Zukunft eine Haftung für Lohnsteuer in diesen Fällen nach § 42d EStG häufig nicht mehr in Betracht.
Private Pkw-Nutzung zugelassen
Der Entscheidung des VI. Senats des BFH lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Geschäftsführer einer GmbH ist an dieser mit 65 % beteiligt. Im Anstellungsvertrag ist geregelt, dass der Gesellschafter-Geschäftsführer Anspruch auf die Gestellung eines Pkw hat. Diese...