Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Rechtssicherheit für gewerbliche Online-Auktionen
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB WAAAD-25303 Online-Auktionen sind ein interessanter Vertriebsweg, der aber durch Rechtsunklarheiten belastet ist. Im Gegensatz zum einfachen Internet-Vertrieb muss der Anbieter auf einer Auktionsplattform faktisch eine Widerrufsfrist des Verbrauchers von einem Monat dulden. Er ist dadurch gegenüber Anbietern, die andere Internetvertriebsformen nutzen – z. B. den eigenen Online-Shop – benachteiligt. Ab dem können Unternehmer eine Widerrufsbelehrung auch auf der Website vornehmen, wenn sie eine E-Mail umgehend nachschieben.
Neue gesetzliche Regelung
Der Bundesrat hat den Weg für das Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht frei gemacht, indem er beschlossen hat, den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen. [i]Gesetz wird das Recht des Online-Vertriebs neu regelnDas Gesetz soll im Juni 2010 in Kraft treten. Gewerbliche Anbieter von Waren auf Auktionsplattformen erhalten dadurch Rechtssicherheit, denn sie leiden unter Rechtsunklarheit hinsichtlich der Länge der Widerrufsfrist und des Beginns derselben. Ausgelöst worden war die Unsicherheit durch zwei Argume...