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Haftung des Steuerberaters für Insolvenzverschleppungsschäden
Soll ein neuer Trend begründet werden?
Aus nahe liegenden Gründen sind Insolvenzverwalter äußerst kreativ, wenn es darum geht, die Haftungsmasse anzureichern. So kann es eigentlich nicht verwundern, dass nun auch die Berufsgruppe der Steuerberater ins Visier ihrer Begehrlichkeiten gerückt ist. Die Rede ist von Haftungsansprüchen gegen Steuerberater, die darin begründet sein sollen, dass die ehemaligen steuerrechtlichen Lotsen des jetzt insolventen Unternehmens Aufklärungs- und Hinweispflichten im Zusammenhang mit der rechtzeitigen Stellung eines Insolvenzantrages verletzt haben.
S. 51Die Haftung von Steuerberatern im Zusammenhang mit der Insolvenz von Mandanten – typischerweise Gesellschaften mit beschränkter Haftung – hat bisher nur wenig praktische Bedeutung erlangt. Die hierzu existierende Rechtsprechung und Literatur ist überschaubar und war bislang wenig dynamisch. So verwundert es ein wenig, dass Ende letzten Jahres gleich drei Fachartikel zu diesem Thema in kurzer Folge erschienen sind, die aufeinander Bezug nehmend die Haftungsvoraussetzungen zulasten der Steuerberaterschaft recht „weitherzig„ interpretieren (Zugehör, NZI 2008 S. 652 ff.; Wagner/Zabel, NZI 2008 S. 660 ff.; Schmittman...