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SteuerStud Nr. 8 vom Seite 364

Mieterein- und Mieterumbauten in der Handels- und Steuerbilanz

von Oberregierungsrat Günter Maus, Ludwigsburg

I. Definition

Angemietete Räumlichkeiten eignen sich nicht immer optimal für die vorgesehene betriebliche Nutzung, so dass der Mieter gezwungen ist, diese für seine Zwecke herzurichten.

Beispiele

Einbau bzw. Entfernung von Zwischenwänden, sanitären Anlagen, Ladeneinbauten, Aufzügen, Entlüftungsanlagen, Decken- und Wandverkleidungen, Rolltreppen usw.

Mietereinbauten bzw. -umbauten liegen unter folgenden Voraussetzungen vor:

* Die Rz. beziehen sich auf das BStBl I S. 66.

Werden mehrere Maßnahmen durchgeführt, gilt es zu entscheiden, ob diese jeweils für sich zu beurteilende Mietereinbauten darstellen oder ob es sich um eine Einheit handelt.

Beispiel

Mieter trägt Reparaturkosten:
Der Mieter eines Gebäudes trägt die Reparaturkosten für die Heizung.

Lösung

Die Kosten stellen beim Mieter sofort abzugsfähige Betriebsausgaben dar. Für die Frage, ob Erhaltungsaufwendungen vorliegen, gelten die normalen Abgrenzungskriterien.

Beispiel

Aufwendungen werden mit der Miete verrechnet:
Der Mieter übernimmt die Kosten einer neu erstellten Garage. Seine Aufwendungen werden mit der Miete verrechnet.

Lösung

Die Kostenübernahme stel...

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Mieterein- und Mieterumbauten in der Handels- und Steuerbilanz

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