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Drittes Gesetz zur Änderung des UStG
[i]EU-VertragsverletzungsverfahrenMit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes sollte u. a. § 4 Nr. 11b UStG, der derzeit ausschließlich die – unmittelbar dem Postwesen dienenden – Umsätze der Deutsche Post AG von der Umsatzsteuer befreit, aufgehoben werden. Dadurch sollte dem bestehenden EU-Vertragsverletzungsverfahren Nummer 2006/2048 gegen die Bundesrepublik Deutschland entsprochen werden.
[i]Neue Gesetzesinitiative?Für das Gesetz ist allerdings nach der ersten Lesung und der Befassung der Ausschüsse im Bundestag kein Termin für eine 2./3. Lesung vereinbart worden. Das Gesetzgebungsverfahren wird sich daher voraussichtlich mit Ablauf der 16. Legislaturperiode erledigen. Sollte das Vorhaben weiterhin angestrebt werden, muss das Gesetzgebungsverfahren in der folgenden Legislaturperiode neu beginnen.
[i]Strafzahlungen?Zur Frage, ob es wegen der Beibehaltung des § 4 Nr. 11b UStG bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode zu Strafzahlungen kommen kann, antwortete die Bundesregierung (BT-Drucks. 16/13710): Sollte die EU-Kommission den EuGH (erstmals) anrufen und dieser in einem Urteil feststellen, dass die Bundesrepublik Deutschland gegen ihre Verpflichtungen aus dem EG-Vertrag verstoßen hat, kann die Bundesrepublik Deutschland bis zum Ablauf der in der darauffolgenden (zweiten) ...