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Verwaltungsgrundsätze – Funktionsverlagerung
[i]Stellungnahme per E-Mail: IVB5@bmf.bund.deDas BMF hat den Entwurf der Grundsätze der Verwaltung für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen nahe stehenden Personen in Fällen von grenzüberschreitenden Funktionsverlagerungen (Verwaltungsgrundsätze – Funktionsverlagerung) für eine befristete Zeit auf der Internetseite des BMF eingestellt. Unternehmen und Verbänden wird bis zum Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die E-Mail-Adresse dafür lautet: IVB5@bmf.bund.de