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NWB Nr. 31 vom Seite 2395

Liechtenstein beachtet OECD-Standard

[i]Abkommen über den Informationsaustausch in SteuersachenDeutschland und Liechtenstein haben am ein Abkommen über den Informationsaustausch in Steuersachen paraphiert. Mit dem Abkommen verpflichtet sich Liechtenstein, deutschen Finanzbehörden und Strafverfolgungsbehörden auf Ersuchen alle Informationen zu beschaffen und zur Verfügung zu stellen, die in Besteuerungsverfahren oder in Steuerstrafverfahren voraussichtlich relevant sind. Dazu gehören auch Bankinformationen und Informationen über die Eigentümer von Gesellschaften oder die Begünstigten von Anstalten und Stiftungen. Beide Seiten sind bestrebt, das Abkommen so bald wie möglich zu unterzeichnen und den gesetzgebenden Körperschaften zur Zustimmung vorzulegen.

[i]Anwendung ab 2010 auch für zurückliegende ZeiträumeDas Abkommen wird für Zeiträume ab 2010 anzuwenden sein. Erteilte Auskünfte dürfen auch für die Beurteilung zurückliegender Zeiträume verwendet werden (z. B. als Ermittlungsgrundlage oder für Schätzungen).

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