Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommensteuer | Krankenversicherungsbeiträge mindern kindergeldschädliche Einkünfte
Beiträge des Kindes zu einer freiwilligen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sowie unvermeidbare Beiträge für eine private Kranken- und Pflegeversicherung senken die Einkünfte und Bezüge des Kindes nach dem unter den erforderlichen Grenzbetrag auch dann, wenn das Kind im Rahmen einer Familienversicherung mitversichert ist.
Das Kindergeld steht dem Kläger zu, da der gesetzliche Grenzbetrag bei Berücksichtigung der Versicherungsbeiträge unterschritten wird. Nach der Rechtsprechung des BFH seien Beiträge des Kindes zu einer freiwilligen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sowie unvermeidbare Beiträge für eine private Kranken- und Pflegeversicherung von den Einkünften und Bezügen des Kindes in Abzug zu bringen. Dies gilt nicht nur...