Suchen

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
StuB Nr. 14 vom Seite 534

Nachträgliche Wahlrechtsausübung bei der Einnahmen-Überschussrechnung

Anmerkungen zum

StB Hans Walter Schoor, Kemmenau

Stpfl. mit Gewinneinkünften (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 EStG) müssen ihre Betriebsergebnisse prinzipiell durch Betriebsvermögensvergleich (§ 4 Abs. 1, § 5 EStG) ermitteln. Wenn die Voraussetzungen des § 4 Abs. 3 Satz 1 EStG erfüllt sind, steht ihnen das Wahlrecht zu, die Gewinne oder Verluste durch Einnahmen-Überschussrechnung festzustellen. Der BFH hat jetzt unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung die Wahl der Einnahmen-Überschussrechnung als vereinfachte Methode zur Ermittlung des Gewinns von Gewerbetreibenden auch noch nach Ablauf des Gewinnermittlungszeitraums zugelassen .

Kernaussagen
  • Der BFH hat jetzt unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung die Wahl der Einnahmen-Überschussrechnung als vereinfachte Methode zur Ermittlung des Gewinns von Gewerbetreibenden auch noch nach Ablauf des Gewinnermittlungszeitraums zugelassen.

  • Wer eine Eröffnungsbilanz erstellt und Aufzeichnungen angelegt hat, die auch einen Bestandsvergleich ermöglichen, aber keinen Abschluss erstellt, kann gleichwohl den Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln, weil es an dem erforderlichen Abschluss fehlt.

  • Die neue Rechtsprechung des BFH ist zu begrüßen, weil sie den geänderten Verhältnissen infolge elektronischer Aufzeichnungssy...

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage

Seiten: 4
Online-Dokument

Nachträgliche Wahlrechtsausübung bei der Einnahmen-Überschussrechnung

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Unternehmensteuern und Bilanzen
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen