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Umsatzsteuerliche Sofortmaßnahme zur Liquiditätsverbesserung im Mittelstand
Der Bundestag hat am das sog. „Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung” beschlossen, der Bundesrat stimmte am zu. Neben der Neuordnung des Sonderausgabenabzugs von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen sieht das Änderungsgesetz auch steuerliche Verbesserungen für Unternehmen vor, darunter einen erleichterten Zugang zur Umsatzsteuerberechnung nach vereinnahmten Entgelten (§ 20 UStG). Rückwirkend zum verdoppelt sich die Umsatzgrenze für die sog. Istversteuerung bei gewerblichen Unternehmen auf 500.000 €. Damit wird die bislang auf Unternehmen in den neuen Bundesländern beschränkte Ausnahme – nach derzeitiger Gesetzeslage befristet bis zum – zur bundeseinheitlichen Regel.
Obwohl das „Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung” noch nicht im Bundesgesetzblatt verkündet und die Gesetzesänderung deshalb formal noch nicht in Kraft ist, hat sich die Finanzverwaltung bereits zu Anwendungsfragen geäußert ( NWB UAAAD-24858):
Anträge auf Genehmigung der Umsatzsteuerberechnung nach vereinnahmten Entgelten werden ab sofort im Vorgriff auf die erwartete Gesetzesverkündung akzeptiert. Ein rückwirkender ...