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NWB Nr. 30 vom Seite 2295

Die Änderung des Erb- und Verjährungsrechts

Dr. Damian Wolfgang Najdecki

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 2342Der Bundestag hat am die Reform des Erb- und Verjährungsrechts verabschiedet. Das Gesetz soll am in Kraft treten. Durch die Gesetzesänderungen im Bereich des Erb- und Pflichtteilsrechts entstehen neue Gestaltungsmöglichkeiten in der Rechtsberatungspraxis. Die Bedeutung der lebzeitigen Übertragung von Vermögen wird in Zukunft aufgrund der Änderungen im Pflichtteilsrecht wohl erheblich an Bedeutung gewinnen.

Abschmelzmodell hinsichtlich von Pflichtteilsergänzungsansprüchen

[i]Abschmelzmodell bei PflichtteilsergänzungsansprüchenDas Alles-oder-Nichts-Prinzip der bisher geltenden 10-Jahres-Frist des § 2325 BGB wird nunmehr durch ein Abschmelzmodell ersetzt. Die Schenkung wird im Hinblick auf Pflichtteilsansprüche innerhalb des ersten Jahres vor dem Erbfall in vollem Umfang, innerhalb jedes weiteren Jahres vor dem Erbfall um jeweils ein Zehntel weniger berücksichtigt (§ 2325 Abs. 3 Satz 1 und 2 BGB n. F.). Sind zehn Jahre seit der Leistung des verschenkten Gegenstands verstrichen, bleibt die Schenkung – wie bei der bisher bestehende Gesetzeslage – insgesamt unberücksichtigt.

Ausgleichungspflicht bei besonderen Leistungen eines Abkömmlings

[i]Erweiterte Ausgleichungspflicht bei Pflegeleistungen durch AbkömmlingeDie Ausgleichungspflicht (§ 2057a BGB) wurde in personeller und sachlicher Hinsicht erweitert. Eine Ausgleichungsp...

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