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Neuordnung des Sonderausgabenabzugs für sonstige Vorsorgeaufwendungen
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 2313Mit dem Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung wird die steuerliche Berücksichtigung von sonstigen Vorsorgeaufwendungen ab dem neu geregelt. Hierbei wird – angelehnt an die bestehenden Strukturen – sichergestellt, dass Beiträge für eine Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung in jedem Fall steuermindernd angesetzt werden. Das Gesetz geht zurück auf eine Entscheidung des BVerfG, welches dem Gesetzgeber eine Neuordnung der entsprechenden Regelungsmaterie aufgegeben hat.
Beiträge zur Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung
[i]BasisabsicherungNach der Entscheidung des BVerfG müssen Kranken- und Pflegepflichtversicherungsbeiträge nicht vollumfänglich steuerlich abziehbar sein. Verfassungsrechtlich zwingend steuerlich anzusetzen sind Beiträge zur Absicherung einer sozialhilfegleichen Kranken- und Pflegeversorgung (Basisabsicherung). Hierzu werden die dem Gesetzgebungsverfahren zugrunde liegenden wesentlichen Begriffe näher betrachtet (Krankenversicherung, Basisabsicherung, abzugsberechtigte Person).
[i]Aufteilung der VersicherungsbeiträgeDurch die Begrenzung der steuerlichen Berücksichtigung auf die Beitragsanteile zur Basisabsicherung bedarf es der Ermittlung derjenigen Beitragsanteile, die der...