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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 5 K 232/08

Gesetze: UStG § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a

Ermäßigter Umsatzsteuersatz, für Stadtführungen in historischem Kostüm

Leitsatz

  1. Für Stadtführungen, die in historischem Kostüm als sog. Erlebnisführungen durchgeführt werden, kann der ermäßigte USt-Satz nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 UStG nicht beansprucht werden.

  2. Zum Begriff des „ausübenden Künstlers” nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG.

  3. Die Steuerermäßigung für Theatervorführungen und vergleichbare Darstellungen i. S. des § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG kann nur in Anspruch genommen werden, wenn die einer Theatervorführung vergleichbare Veranstaltung den eigentlichen Zweck der Veranstaltung ausmacht. Bei einer Stadtführung, die als Erlebnisführung gestaltet ist und bei der die Gäste über die Stadtgeschichte und die historischen Persönlichkeiten der Stadt informiert werden sollen, ist das nicht der Fall.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
FAAAD-24688

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 17.06.2009 - 5 K 232/08

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