Doppelte Berücksichtigung eines Sachverhalts in einer Lohnsteueranmeldung und in einem Haftungsbescheid
Nachforderungsbescheid als Änderungsbescheid einer Lohnsteueranmeldung
Leitsatz
1. Unternimmt ein Unternehmen jährlich einwöchige Reisen nach Italien ganz überwiegend nur mit dem Stammpersonal, nicht hingegen
mit dem ständig wechselnden Aushilfspersonal, liegt keine Betriebsveranstaltung i.S. des § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG vor,
so dass eine lohnsteuerrechtliche Pauschalierung der Reisekosten ausscheidet, wenn die Auswahl der Reiseteilnehmer nicht an
betriebsorganisatorische Bedingungen geknüpft ist.
2. Verrichtet das Aushilfspersonal in einem kleinen Betrieb seine Arbeiten regelmäßig zu Hause, ist die Begrenzung des Teilnehmerkreises
der Betriebsveranstaltung auf das Stammpersonal nicht betriebsorganisatorisch begründet.
3. Der sachliche Widerspruch durch die doppelte lohnsteuerrechtliche Berücksichtigung desselben Sachverhalts im Wege sowohl
der Haftung als auch der Pauschalierung kann nur durch die Korrektur der Pauschalierungsschuld, nicht hingegen durch Änderung
des Haftungsbescheids aufgelöst werden.
4. Zum Verhältnis zwischen Lohnsteueranmeldung und Pauschalierungs- oder Nachforderungsbescheid.
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 23/2009 S. 1154 EFG 2009 S. 1569 Nr. 19 OAAAD-24659
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