Arbeitshilfe August 2010

Öffnungsklausel in § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb Satz 2 EStG i.d.F. des AltEinkG - Kein Verfassungsverstoß aufgrund Anrechnung nach § 55 BeamtVG und Besteuerung der Leibrente - Mustereinspruch

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Anwendungsbereich der Öffnungsklausel des § 22 EStG i.d.F. des Alterseinkünftegesetzes:

Unterliegt die von einem verbeamteten Arzt neben seinen Versorgungsbezügen von der Nordrheinischen Ärzteversorgung bezogene Altersrente nur mit einem Ertragsanteil von 18% oder mit einem Anteil von 50% der Besteuerung? Verfassungskonforme erweiternde Anwendung der Öffnungsklausel des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb Satz 2 EStG auf diese Renteneinkünfte? Verstößt die Regelung gegen das Gebot der Besteuerung nach der finanziellen Leistungsfähigkeit und der Folgerichtigkeit sowie das Verbot der Doppelbesteuerung; verfassungswidrige Begünstigung von rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmern gegenüber Beamten?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
NWB QAAAD-24615